Marktordnung

wolff & partner, Marktveranstalter
H. Wolff
Kornmarkt 28
35745 Herborn
Telefon 0170 3023160
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Marktordnung für den Spezialmarkt in Wetzlar-Finsterloh

1. Die Marktzeit ist von 08:00 bis 17:00 Uhr festgesetzt. Der Aufbau der Stände kann bereits früher beginnen. Der Abbau darf frühestens 30 Minuten nach Schließung der Eintrittskassen (in der Regel zwischen 14:00 und 15:00 Uhr) erfolgen

2. Der Aussteller ist für die Einhaltung aller im Zusammenhang mit seinem Stand stehenden gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich und hat vor allem dafür Sorge zu tragen, dass keine Besucher durch unsachgemäßen Standaufbau gefährdet werden.

3. Verkauft werden dürfen im Rahmen des Spezialmarktes Antiquitäten, Raritäten und Sammlerartikel bis circa siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts und Restaurierungsbedarf sowie Gebrauchtwaren (ohne Altersbegrenzung) aus dem privaten Bereich in haushaltsüblichen Mengen und einem begrenzten Kontingent von Anbietern. Der Verkauf von Neuwaren ist nicht gestattet. Näheres wird per Aushang bekanntgegeben beziehungsweise entscheidet der Veranstalter. Verkäufer, die überwiegend jüngere Gebrauchtwaren (nach 1970) anbieten, bauen nur in den dafür gesondert ausgewiesenen Bereichen auf.

Das Betreiben von Imbissständen ist nur mit dem Einverständnis des Veranstalters möglich.

Jegliche künstlerische Darbietungen gegen Entgelt sind untersagt.

Das Anbieten von Waren, deren Verkauf im Rahmen des Spezialmarktes nicht zugelassen ist, führt zum Ausschluss des Anbieters.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen in deutlich lesbarer Schrift, gut sichtbar an seinem Stand anzubringen oder hinter der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges auszulegen. Die fehlende oder nicht lesbare Anbringung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kannJeder Aussteller ist verpflichtet, dem Veranstalter Namen und Anschrift mitzuteilen (§§ 65-68 Gewerbeordnung). Diese Daten werden auf Anforderung des Ordnungsamtes an dieses weitergeleitet.

4. Standgebühren: Der Grundpreis für einen Stand beträgt 15,00 € für den ersten Meter.

Der 2. und 3. Meter kosten je 10,00 €, 4 Meter kosten 40,00 €.    

Die Kosten für jeden weiteren Meter betragen 5,00 €. Die Mindestlänge für einen Stand mit Kfz beträgt 4 Meter. Die Mindestlänge für Pkw mit Hänger und Lkw beträgt 5 Meter.

Berechnungsgrundlage ist die längste Seite des Standes (ohne Auto). Die bei einer Standkontrolle aufgebaute Meterzahl ist maßgeblich. Die Standtiefe inklusive Auto darf 5 Meter nicht überschreiten.

(Sondergrößen werden extra berechnet.)

Die Standgebühr ist beim Einfahren auf das Marktgelände oder spätestens nach Aufbau des Standes fällig. Ein Abbau der Stände vor Schließung der Eintrittskassen (in der Regel gegen 15:00 Uhr)  ist nicht  zulässig.

5. Die Benutzung des Platzes als Aussteller oder Besucher erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Besucher entrichten ein Eintrittsgeld, dessen Höhe durch Aushang bekanntgegeben wird.

Besucher, die keine gültige Eintrittskarte besitzen, haben den Platz unverzüglich zu verlassen.

7. Der Veranstalter oder der von ihm Beauftragte hat das Platzrecht. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten.

8. Der Standplatz ist in sauberem Zustand zu hinterlassen. Grundsätzlich ist aller Abfall vom Aussteller wieder mitzunehmen. Für die eventuelle Reinigung des Platzes wird pro Stand eine Kaution erhoben. Sie wird nach Kassenschluss am Standplatz zurückerstattet, wenn der verlassene Standplatz keine Veranlassung zu Beanstandungen ergibt. Abbauen und Verlassen des Platzes vor Schließung der Eintrittskassen schließt eine Rückzahlung der Kaution aus.

Für schuldhafte Beschädigung seines Standplatzes sowie für eine eventuell notwendig gewordene Reinigung bzw. Instandsetzung haftet der Verursacher.

9. Mit dem Betreten des Platzes beziehungsweise der Teilnahme am Markt wird diese Marktordnung anerkannt.

Herborn, im Januar 2022